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Begriffe und Regeln der Gastfreundschaft

DEFINITION
  1. Der Beherbergungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Nutzer einer Beherbergungsdienstleistung
    in einer durch das Regionalgesetz 17.5.1983, Nr. 217geregelten Struktur; insbesondere betrifft er Hotels, Resorts, Campingplätze, Ferienwohnanlagen, Ferienwohnungen und Fremdenzimmer..
  2. Der Beherbergungsvertrag gilt dann als abgeschlossen, wenn der Anbieter der Beherbergungsdienstleistung die Bestellung des Nutzers oder eines seiner Beauftragten schriftlich oder mündlich bestätigt..
BUCHUNG
  1. Wenn die Bestellung einer Beherbergungsdienstleistung im Voraus erfolgt, kann der Anbieter vom Nutzer ausser einer schriftlichen Bestätigung der Bestellung (mit Datum und Uhrzeit der Ankunft und der Abreise, Adresse und Telefonnummer) auch eine Anzahlung (welche als Auftragsbestätigung zu verstehen ist) von
    höchstens einem Drittel des Preises verlangen, den die Gesamtzeit des bestellten Aufenthalts kosten wird. Diese Anzahlung deckt mindestentens eine Übernachtung ab. Die Anzahlung kann per Einzugsermächtigung oder per Kreditkarte erfolgen..
ANKÜNFTEN UND ABFAHRTEN
  1. Wenn nicht anders vereinbart, versteht sich der Berherbergungsvertrag als für eine Übernachtung abgeschlossen..
  2. Der Nutzer kann das Zimmer, die Wohnung oder Wohneinheit zwischen 16:00 Uhr des Ankunfts- und 12:00 des Abreisetages belegen. Wenn die Räumung nicht bis 12:00 Uhr des Abreisetages erfolgt, kann der Anbieter, unter Vorbehalt der Zustimmung, die Bezahlung einer weiteren Übernachtung verlangen..
  3. Im Falle der Vorausbestellung muss der Nutzer, vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen, bis 19:00 des in der Bestellung angegebenen Anreisetages in der Beherbergungsstruktur eintreffen. Wenn die Bestellung durch eine Anzahlung garantiert ist, kann die Anreise bis 12:00 Uhr des Folgetages erfolgen. Nach
    Ablauf dieser Frist versteht sich der Beherbergungsvertrag, unter Vorbehalt des Anspruchs auf Strafzahlung als aufgelöst..
STORNIERUNGEN UND STRAFEN
  1. Im Falle einer bez. des bestellten Anreisetages verspäteten Ankunft muss der Nutzer den Gesamtbetrag der bestellten und für ihn reservierten Dienstleistung bezahlen. Wenn der Nutzer den Vertrag vor seiner Ankunft aufl öst, gelten die folgenden Bestimmungen:.
  2. Wenn der Nutzer den Vertrag vor seiner Ankunft auflöst, gelten die folgenden Bestimmungen:

    1. Wenn der Nutzer mindestens 30 Tage vor dem Beginn der bestellten Dienstleistung vom Vertrag zurücktritt, ist er zu einer Strafzahlung von 10 Prozent des Preises der bestellten Dienstleistung, höchstens aber eines Tages, verpfl ichtet. Die Anzahlung wird ihm abzüglich der Strafzahlung zurückerstattet. Die
      Aufl ösungsfrist verringert sich auf nur 10 Tage, wenn höchstens zwei Übernachtungen bestellt wurden.;
    2. Wenn der Nutzer später als zu den in Absatz a) genannten Fristen, mindestens aber 15 Tage vor dem Beginn der bestellten Dienstleistung vom Vertrag zurücktritt, ist er zu einer Strafzahlung von 20 % des Preises der bestellten Dienstleistung, höchstens aber zweier Tage, verpfl ichtet. Die Anzahlung wird ihm abzüglich der Strafzahlung zurückerstattet. Die verspätete Aufl ösungsfrist verringert sich auf nur 5 Tage, wenn höchstens zwei Übernachtungen bestellt wurden.;
    3. Wenn der Nutzer, sei es dass er dem Anbieter Mitteilung davon macht oder nicht, zu einem späteren, als dem unter Absatz b) bezeichneten Zeitpunkt vom Vertrag zurücktritt, ist er zu einer Strafzahlung, die dem Betrag der Anzahlung entspricht, verpfl ichtet.

  3. Eine vorzeitige Vertragsauflösung seitens des Nutzers durch eine gegenüber der bestellten vorzeitige Abreise verpfl ichtet den Nutzer zu einer Strafzahlung von zwei Dritteln der bestellten und nicht genutzen Dienstleistung, mindestens aber zu Zahlung der Dienstleistung eines Tages..
  4. Die Vertragsauflösung seitens des Anbieters verpfl ichtet diesen zu einer Strafzahlung, die das Doppelte der Anzahlung beträgt, wenn die Absage vor der Ankunft des Nutzers erfolgt. Die Strafzahlung beläuft sich auf die volle Höhe der reservierten Dienstleistungen, wenn seine Absage nach Ankunft des Nutzers erfolgt. Keine Strafzahlung ist geschuldet, wenn der Anbieter aufgrund von höherer Gewalt nicht in der Lage ist, die
    bestellten Dienstleistungen zu erbringen und er dem Nutzer die Unterbringung in einer Struktur ermöglicht, die der bestellten entspricht..
BEILAGEN FÜR ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
  1. Der Preis der Beherbergungsdienstleitungen beinhaltet die Benutzung der Anlage und der normalen Ausstattung
    der Zimmer bzw. Wohnanlage, sowie des allgemeinen Angebots der Beherbergungsstruktur, Steuern und Dienstleistungen inbegriffen..
  2. Für Sonderleistungen wird ein Aufpreis verlangt, der dem Nutzer im Voraus klar und deutlich angegeben werden muss. Sonderleistungen sind Angebote und Dienstleistungen, die der Nutzer auf Wunsch zusätzlich in Anspruch nehmen kann..


    Normalerweise sind das::
  • der Verzehr an der Bar oder aus dem Zimmerkühlschrank;;
  • Mahlzeiten, die über die der in der Halbpension enthaltenen hinausgehen;
  • das Frühstück, wenn es nicht im Übernachtungspreis inbegriffen ist;;
  • Getränke;
  • Telefongespräche;
  • zusätzliche Betten in Einzel- oder Doppelzimmern;
  • die Benutzung der Garage oder des bewachten Parkplatzes;;
  • die Benutzung von Geräten, wie z.B.Fernseher oder Klimagerät, die nicht zur normalen Ausstattung des
    Zimmers oder der Wohneinheit gehören und dem Nutzer auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden;
  • die zahlungspflichtige und auf Wunsch erfolgte Nutzung von Sport- Erholungs- oder sonstigen Anlagen, Angeboten oder Dienstleitungen;
  • der Stromverbrauch auf den Standplätzen der Campinganlagen;
  • die Reinigung der Räumlichkeiten und die Bereitstellung der Wäsche in Ferienanlagen, in Ferienhäusern und –wohnungen, falls diese nicht im Gesamtpreis inbegriffen sind..
VORSTAND BEHANDLUNG
  1. Die Vollpension beinhaltet die Bereitstellung der Unterkunft, das Frühstück und zwei Mahlzeiten. Die Halbpension beinhaltet die Bereitstellung der Unterkunft, das Frühstück und eine Mahlzeit. Getränke sind in keinem Fall inbegriffen. Voll- oder Halbpension werden normalerweise für Aufenthalte von mindestens drei
    Tagen angeboten..
  2. Der für die Halb- oder Vollpension vereinbarte Preis wird von der ersten Mahlzeit an berechnet, die der Nutzer nach seiner Ankunft in der Beherbergungsstruktur zu sich nimmt. Mahlzeiten, die ihm nicht an seinem Ankunftstag serviert wurden, werden ihm zum Ausgleich des Pensionspreises am Tage seiner Abfahrt serviert..
  3. Nutzer, die Halb- oder Vollpension vereinbart haben, können für nicht verzehrte Mahlzeiten keinen Preisnachlass verlangen. Der Nutzer hat jedoch Anspruch auf ein Lunchpaket, das eine Hauptmahlzeit ersetzt, wenn er das bis 20:00 des Vortages bestellt. Im Falle der Halbpension müssen die Mahzeiten zu den festgelegten Essenszeiten eingenommen werden..


Für Fragen oder weitere Informationen, rufen Sie bitte das Lokale Tourismusbüro der Provinz Novara an der Nummer +39.0321.394059

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